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VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 14.30155 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rechtliches Gehör; Beweisantrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.03.2010 - 8 B 90.09
Beweisaufnahme; Unwahrscheinlichkeit einer behaupteten Tatsache
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 14.30155
Bei der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags ist der Vorwurf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs nur dann begründet, wenn sich dem Gericht namentlich im Hinblick auf die angeregte Beweiserhebung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 12.3.2010 - 8 B 90/09 - juris). - BVerwG, 15.05.2003 - 9 BN 4.03
Darlegung einer Divergenz - Unterlaufen offensichtlich abfallvermeidender …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2014 - 2 ZB 14.30155
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten keine Beweiserhebung in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehen Form beantragt haben (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2003 - 9 BN 4.03 - juris).
- VG Frankfurt/Oder, 27.02.2015 - 5 K 1240/10
Wasserrecht
Dieser Hilfsantrag war nicht gesondert gemäß § 86 Abs. 2 VwGO zu bescheiden, denn unter den Begriff des in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrags im Sinne von § 86 Abs. 2 VwGO fällt ein hilfsweise gestellter Beweisantrag ohnehin nicht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Juli 2014 - 2 ZB 14.30155 -, Rn. 3, juris).